Bernhard Marquart
Vertraulichkeit

Ihre Zeichnung
bleibt bei uns.

Wir wissen: Ohne Vertrauen keine Zeichnung. Unsere Standard-Geheimhaltungsvereinbarung gilt ab dem Moment, in dem Sie uns eine Datei schicken – und ist Teil jedes Kontaktformulars auf dieser Website.

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung gilt zwischen Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber") und der Bernhard Marquart GmbH & Co. KG (nachfolgend „Marquart") und betrifft sämtliche Informationen, technischen Zeichnungen, CAD-Modelle, Spezifikationen, Mengenangaben und sonstigen Unterlagen, die Sie im Rahmen einer Anfrage an Marquart übermitteln.

Marquart verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Prüfung, Bearbeitung und Umsetzung der Anfrage zu verwenden.

§ 2

Geheimhaltungspflicht

Marquart verpflichtet sich, Ihre vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere:

  • Technische Zeichnungen, 3D-Modelle, Stücklisten und Spezifikationen
  • Mengenangaben, Preise, Lieferzeiten und sonstige kommerzielle Informationen
  • Angaben zu Endprodukten, Anwendungen oder weiteren Geschäftspartnern
  • Alle weiteren im Rahmen der Anfrage übermittelten Daten
§ 3

Weitergabe an Konzerngesellschaften

Marquart ist Teil der my-precision group. Innerhalb der Unternehmens­gruppe dürfen vertrauliche Informationen an die Schwester­firmen Haas Präzisionstechnik GmbH und Martin & Tschopp GmbH weiter­gegeben werden, soweit dies für die gemein­schaftliche Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich ist. Die Schwester­firmen sind an dieselben Geheim­haltungs­pflichten gebunden.

§ 4

Ausnahmen und Ende der Pflicht

Nicht von der Geheimhaltungs­pflicht erfasst sind Informationen, die (a) bereits öffentlich zugänglich sind, (b) Marquart bereits vor Übermittlung bekannt waren, (c) Marquart unabhängig und ohne Nutzung Ihrer Informationen entwickelt hat oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offen­gelegt werden müssen.

Die Geheim­haltungs­pflicht besteht unbefristet fort, auch nach Beendigung der Geschäfts­beziehung.

§ 5

Aufbewahrung und Löschung

Marquart speichert Ihre übermittelten Dateien nur so lange, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und gesetzliche Aufbewahrungs­fristen notwendig ist. Auf Ihren schriftlichen Wunsch hin löschen wir Ihre Dateien jederzeit – außer dies widerspricht zwingenden gesetzlichen Vorgaben.

§ 6

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichts­stand ist Stuttgart.

Diese Vereinbarung wird automatisch wirksam, sobald Sie über das Anfrage­formular der Website Unterlagen übermitteln und dabei die NDA-Checkbox aktivieren. Einer separaten Unterschrift bedarf es nicht.

Ihre Rechte

Separates schriftliches NDA gewünscht?

Für Projekte mit besonderem Geheim­haltungs­bedarf erstellen wir gerne ein separates, individuell angepasstes NDA – auf Ihrem oder auf unserem Vorlage­papier. Schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an office@bernhard-marquart.de.